Zufahrtsregelung für Pflegedienst in verkehrsberuhigten Straßen

Aktueller Stand: Ende August 2022


Durch den öffentlichen Druck hat sich die persönliche Situation der Seniorin dadurch verbessert, dass ein anderer Pflegedienst die Betreuung übernommen hat. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Pflegedienste in verkehrsberuhigten Zonen/Fußgängerzonen auch außerhalb der Ladezeiten während ihres Einsatzes kostenfrei parken dürfen.

Dr. Bröckelmann
Seniorenvertretung Köln-Innenstadt, 22.08.2022



Auszug aus der derzeit gültigen Verordnung der Stadt Köln:
Wer kann den Antrag stellen?
Die Ausnahmegenehmigung kann nur von karitativen Organisationen sowie Pflegediensten beantragt werden, die in der ambulanten Altenpflege und Krankenpflege tätig sind.

Das Fahrzeug, für das eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.

Antragstellung/Genehmigungserteilung
Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen kann per Fax unter der Nummer 0221 221-26130 eingereicht werden. Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt. Die Genehmigung wird per Post zugestellt oder kann auf Wunsch bei uns abgeholt werden.

Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken an folgenden Stellen:
an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen) sowie auf Bewohnerparkplätzen. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich.


Pressemitteilung

02/2022-2926

Seniorenvertretung Köln-Innenstadt fordert sofortige Zufahrtsregelung für Pflegedienst in verkehrsberuhigten Straßen

Die Seniorenvertretung Innenstadt ist empört über einen Fall von Missachtung der Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen in sog. verkehrsberuhigten Zonen der Innenstadt. Eine Bürgerin aus Deutz hat sich hilfesuchend an die Seniorenvertretung gewandt und über ihren Fall berichtet, der sofortiges Handeln erforderlich macht. Durch die Umwidmung der Deutzer Freiheit in eine Fahrrad- und Fußgängerstraße konnte ihr Pflegedienst sie nicht mehr erreichen und hat den bestehenden Betreuungsvertrag gekündigt. Andere Pflegedienst, die sie in ihrer Not anfragte sagten ebenfalls unter Hinweis auf die schwierige Erreichbarkeit der Wohnung der Pflegebedürftigen ab. Die SVK-Innenstadt hat daher den als Anlage beigefügten Eilantrag an die Bezirksvertretung gerichtet und fordert die Stadt auf unverzüglich diesen Missstand abzustellen. „Es ist ein Skandal, wie ältere und behinderte Menschen mit Ihren Bedürfnissen bei der Umgestaltung der Verkehrsräume in der Innenstadt vergessen und übergangen werden“, so KH Pasch, Sprecher der SVK – Innenstadt. „Wo bleibt die versprochene transparente Bürgerbeteiligung, die von einigen führenden Ratsfraktionen versprochen wird“. Am Beispiel von Deutz zeigt sich, wie man es nicht machen soll, da es anscheinend vor der Umwidmung der Deutzer Freiheit keine Bürgerbeteiligung gegeben hat.

Anlage: Antrag an die BV-Innenstadt

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:
Karl-Heinz Pasch, Sprecher der Seniorenvertretung Köln-Innenstadt

s. auch EXPRESS vom 15.07.2022 !

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