Errichtung von „Verkehrsberuhigung in der Innenstadt, hier Schaffung von klaren Regelungen für den Fahrradverkehr“

Die SVK Innenstadt hat sich auf ihrer letzten Sitzung intensiv mit der Verkehrssituation in sog. „Verkehrsberuhigten Zonen“ der Innenstadt beschäftigt und einen Antrag an die Bezirksvertretung formuliert, der auf zum Teil sehr problematische Verkehrssituationen in den verkehrsberuhigten Bereichen eingeht.


An die
Bezirksvertretung Köln-Innenstadt
Zu Hd. Herrn Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke
Ludwigstr. 8
50667 Köln

Antrag an die Bezirksvertretung Nr. 6/2022-2026

Errichtung von „Verkehrsberuhigung in der Innenstadt, hier Schaffung von klaren Regelungen für den Fahrradverkehr“

Die Seniorenvertretung Köln-Innenstadt beantragt, dass die Stadt Köln bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Innenstadt, z.B. bei der Sperrung von Straßen für den KfZ-Verkehr, klare Regelungen erlässt, die auch für den zugelassenen Fahrradverkehr gelten und Straßensperrungen erst dann vornimmt, wenn ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegt und umgesetzt wird. Keine „Schnellschüsse“ bei den verkehrsberuhigenden Maßnahmen, die zu Lasten der Fußgänger gehen. Außerdem sind die Belange der älteren und behinderten Menschen von Anfang an in den Planungen zu berücksichtigen.

Begründung

In den letzten Monaten wurden in der Innenstadt von Köln mehrere Straßen für den KfZ-Verkehr gesperrt und weitere Sperrungen sind vorgesehen. Leider musste dabei festgestellt werden, dass diese Umwidmungen der Straßen in Fußgänger- und Fahrradzonen nicht qualifiziert vorbereitet und umgesetzt wurden. So wurde der Seniorenvertretung Köln-Innenstadt von besorgten Bürgern berichtet, dass z.B. am Eigelstein und auf der Ehrenstraße eine ungeregelte Verkehrsführung für Fahrradfahrer und Fußgänger zu großen Gefährdungen für die Fußgänger führt. Generell wird uns berichtet, dass der zunehmende Fahrradverkehr (der von uns ausdrücklich begrüßt wird) mit einer teilweise bewussten Missachtung der geltenden Verkehrsregeln durch die Fahrradfahrer einhergeht. Diese bezieht sich nicht nur auf die verkehrswidrige Nutzung von Bürgersteigen, sondern z.B. auch am Eigelstein und auf der Ehrenstraße auf konkrete Gefährdungen der Fußgänger bei der Benutzung der Straße.

Das Verkehrsdezernat der Stadt Köln sollte erst dann eine Straße zur Umwidmung frei geben, wenn durch entsprechende Verkehrsführungen, Hinweisschilder etc. dafür Sorge getragen ist, dass alle berechtigen Verkehrsteilnehmer von Anfang an wissen, wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben. Dieses muss einhergehen mit einer lfd. Kontrolle durch die Ordnungskräfte (z.B. Ordnungsamt und Polizei).

Köln, den 12. Mai. 2022

Seniorenvertretung Köln-Innenstadt

Karl-Heinz Pasch                    Wilfried Bröckelmann             Maria Flöge-Becker

Sprecher                                stellv. Sprecher

Hans-Anton Meurers              Hubert Alflen