Schließung von Filialen der Stadtsparkasse

Antrag

an die Stadtkonferenz 1) vom 05.07.2023

Ich beantrage,

die Mitglieder des Ausschusses fordern alle Verwaltungsratsmitglieder, die vom Rat bestellt worden sind, und die Oberbürgermeisterin auf, die weitere Schließung von Filialen in der Stadt Köln abzulehnen bis Alternativen für die persönliche Erledigung von Bankgeschäften für Kunden, insbesondere Senioren, gefunden worden sind.

Gebäuder Sparkasse
Bild von Hands off my tags! Michael Gaida auf Pixabay

Gründe

Aus der Presse konnte man entnehmen, dass erneut Filialen geschlossen werden sollen.

Die Sparkassen haben nach dem Sparkassengesetz die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Geldgeschäften zu ermöglichen. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise.

Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die Eröffnung und Schließung von Zweigstellen. Das bedeutet, dass die vom Rat bestellten Verwaltungsratsmitglieder diejenigen Personen sind, die die Schließung veranlasst haben. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht weisungsgebunden, müssen aber wiedergewählt werden.

Erzielung von Gewinn steht nicht im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der Sparkasse.. Gerade ältere Menschen möchten ihre Geldangelegenheiten persönlich erledigen, da sie auch selten über ausreichende Internetmöglichkeiten verfügen. Der Gang zur Bank gehört, wie das Einkaufen, zu den Dingen, die ältere Menschen aus ihren einsamen Wohnungen in die Öffentlichkeit bringen können. Dies ist für die sozialen Kontakte von erheblicher Bedeutung.

Eine dreistündige wöchentliche Öffnungszeit einer Sparkasse in Zollstock erfüllt sicher nicht diese Bedürfnisse. So wird durch das „Sterben“ der örtlichen Bankfiliale der Leerstand von Geschäften in der Innenstadt vermutlich ausgeweitet.

Hans Anton Meurers

Seniorenvertreter Innenstadt Köln

(Lesen Sie auch: Bankensterben am Ebertplatz)


1)
Die SVK-Stadtkonferenz ist das Beschlussgremium auf Stadtebene für alle sie betreffenden Angelegenheiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 1 der Geschäftsordnung der Seniorenvertretung der Stadt Köln (GO SVK). Sie wählt den Vorstand der Seniorenvertretung der Stadt Köln und entsendet Mitglieder der Seniorenvertretung in andere Gremien auf Stadtebene. Außerdem wählt sie die Mitglieder und Stellvertretungen, die dem Rat der Stadt Köln für die in § 23 Abs. 4 der Hauptsatzung genannten Fachausschüsse als sachkundige Einwohner*innen gemäß § 58 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung vorgeschlagen werden. Sie hat 18 Mitglieder, je Stadtbezirk zwei:
Seniorenvertretung Stadt Köln